Satzung des PRESSECLUB CUXHAVEN e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr |
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur |
Geschäftsordnung des Vorstands
PRÄAMBEL
Der Presseclub Cuxhaven ist ein kleiner Verein, der seit seiner Gründung die Anzahl von rund 60 Mitgliedern nie überschritten hat. Die Intention des Clubs ist es, die Überschaubarkeit und somit die Alleinstellung, die der einzige Club seiner Art in Cuxhaven und darüber hinaus genießt, beizubehalten. Ein Wachstum ist deshalb nicht beabsichtigt. Die Mitgliedschaft soll insofern restriktiv gehandhabt werden. Falls erforderlich, ist eine Warteliste aufzustellen.
1. Geschäftsordnung
Der Vorstand des »Presseclubs Cuxhaven v. 1969 e.V.« ist das von den Mitgliedern gewählte Organ, das über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet. Richtlinien sind dabei die in der Vereinssatzung festgelegten Voraussetzungen. Der Vorstand gibt sich hinsichtlich der Aufnahme neuer Mitglieder im Rahmen seiner Geschäftsführung die nachstehend aufgeführte Geschäftsordnung:
2. Aufnahmeverfahren
a.) Die Aufnahme eines/r Clubbewerbers/in erfolgt im Rahmen einer Vorstandssitzung. In den Club aufgenommen ist, wer die unter (Ziffern 3 und 4) aufgeführten Kriterien erfüllt hat und die Mehrheit der Vorstandsmitglieder erhält. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Der Vorstand bewahrt über das Ergebnis Stillschweigen. Die Vorstandsentscheidung ist bindend und nicht anfechtbar.
b.) Ist der/die Bewerber/in gewählt, wird ihm/ihr dies ohne Angabe des Abstimmungsergebnisses mitgeteilt. Er/sie erhält zugleich ein Bankeinzugsformular für den Jahresbeitrag und künftig den Monatsrundbrief. Nach Eingang des Bankeinzugsformulars und nach Abbuchung des Jahresbeitrages ist das Aufnahmeverfahren beendet. Zur Information der Mitglieder erfolgt die Bekanntgabe im nächsten Rundbrief. Der Mitgliedsbeitrag wird erstmals für das gesamte Beitrittsjahr fällig in dem die Aufnahme erfolgt ist.
c.) Ist ein/e Bewerber/in nicht gewählt, wird ihm/ihr dies ohne Angaben von Gründen mitgeteilt. Es wird ihm/ihr anheim gestellt, nach einer einjährigen Frist einen neuen Aufnahmeantrag zu stellen.
3. Vorschlagsrecht
Clubbewerber/innen müssen von einem Clubmitglied vorgeschlagen werden. Er bringt ihn/sie zum einem monatlichen Clubabend als Gast mit. Die Absicht ist dem Vorsitzenden rechtzeitig mitzuteilen. Er hat den/die Bewerber/in über die Club-Aufnahmekriterien in Kenntnis zu setzen. Der/die Bewerber/in werden beim ersten Clubabend vom Clubmitglied vorgestellt. Ihm/ihr wird die Gelegenheit gegeben, eine persönliche Stellungnahme abzugeben.
4. Aktive Teilnahme am Clubleben
Der Clubvorstand erwartet, dass der/die Bewerber/in an den darauf folgenden Clubabenden teil nimmt. Die Bereitschaft auch danach am Clubleben aktiv teilzunehmen, kann durch ein Kurz-Statement zu Beginn eines Clubabends, mit einem Thema seiner/ihrer Wahl, bekräftigt werden. Der/die Bewerber/in erhält sodann einen Aufnahmeantrag. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, entscheidet der Vorstand über die Aufnahme wie unter (2) angegeben.
5. Ausnahmen (Korporative Mitglieder)
Bezüglich der Mitgliedschaft bestehen nachstehende Ausnahmen und Regelungen:
a.) Korporative Mitglieder, wie Firmen, Unternehmen, Behörden, Körperschaften, Vereine und Verbände etc. können jederzeit die Aufnahme beantragen. Da der Presseclub Cuxhaven unabhängig, überparteilich und überkonfessionell ist, können politische Parteien und kirchliche Organisationen keine korporative Mitgliedschaft erwerben.
b.) Über den Zeitpunkt des Beginns der korporativen Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Es besteht keine Wartefrist.
c.) Korporative Mitglieder benennen im Aufnahmeantrag einen Clubverantwortlichen. Er hat das Recht, an allen Clubveranstaltungen teilzunehmen. Der Clubbeitrag wird in voller Höhe des Jahres fällig, in dem die Aufnahme erfolgte.
6. Ausnahmen (Journalisten)
a.) Ausnahmen bestehen ebenfalls für hauptberufliche sowie freiberufliche Journalistinnen und Journalisten.
b.) Sie können jederzeit eine Aufnahme beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in geheimer Abstimmung. Der Clubbeitrag wird für diesen Mitgliederkreis ab dem Eintrittsmonat fällig.